Der Einzel Musikunterricht ist wieder in der Schule erlaubt !!!
Wir müssen zwar abwarten was bei der neuen niedersächsischen Verordnung Mitte der Woche rauskommen wird, aber bis dahin …. dürfen wir uns wieder „sehen“ mit den Hygienemaßnahmen und Regeln 🥳🎶
Mit Wirkung vom 19.03.2021 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen die Regelung des § 14a Corona-VO der Landesregierung Niedersachsen außer Vollzug gesetzt
(Verfahren 13 MN 118/21).
Wir freuen uns sehr und bleiben Sie/ bleibt weiterhin gesund und musikalisch 🎵 🍀